Herzschrittmacher- und ICD-Nachsorge

Wenn bei Ihnen aufgrund von Herzrhythmusstörungen ein Herzschrittmacher oder ein ICD (Implantierbarer Kardioverter-Defibrillator) eingesetzt wurde, so muss dessen Funktionsweise regelmäßig (in den meisten Fällen alle 6 bis 12 Monate) kontrolliert werden. Im Rahmen dieser Kontrolle wird mit einem speziellen Abfragegerät die korrekte Funktionsweise und der Ladezustand der Batterie ermittelt und falls notwendig die Einstellung des Herzschrittmachers bzw. ICD optimiert.

Die Herzschrittmacher- und ICD-Kontrolle in unser Praxis dauert etwa 10 bis 20 Minuten und wird durch einen unser hierauf spezialisierten Kardiologen durchgeführt. Während der Nachsorge liegen Sie bequem auf einer Untersuchungsliege. Die Abfrage ist nicht unangenehm und wird von den meisten Patienten gar nicht bemerkt. Bei einigen Patienten kann während der Kontrolle kurzzeitig Herzklopfen auftreten, dies ist aber unbedenklich. Natürlich werden Ihnen alle Schritte von uns vorab angekündigt und ausführlich erklärt.

Bitte bringen Sie zum Kontrolltermin Ihren Schrittmacher- bzw. ICD-Ausweis mit. Falls Sie zum ersten Mal zur Nachsorge in unsere Praxis kommen, benötigen wir auch den Entlassungsbrief der Klinik, in der Ihr Gerät eingesetzt wurde.

Für die meisten ICD-Geräte bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an unserem Telemonitoring-Programm teilzunehmen. Das Telemonitoring ermöglicht eine Ferndiagnose und Überwachung ihres ICD. So können Störungen der Gerätefunktion oder auch neu aufgetretene Herzrhythmusstörungen schnell erkannt und behandelt werden. Die Kosten hierfür werden von den meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen, was Sie als Träger/-in eines Herzschrittmachers oder ICDs beachten sollten, erhalten Sie z.B. bei der Deutschen Herzstiftung: www.herzstiftung.de




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